Kompakte Hilfe für Soloselbstständige
ESF+ Bund: Förderprogramm KOMPASS
Gewerbliche und freiberufliche Solo-Selbstständige sind häufig existenziellen Gefährdungen ausgesetzt, insbesondere in generellen wirtschaftlichen Krisensituationen im Land. Neben den nötigen zeitlichen und personellen Ressourcen fehlt es den Betroffenen oftmals auch an grundlegenden Kenntnissen, um sich krisenfester und wettbewerbsfähiger gegenüber der Konkurrenz aufzustellen.
Das Programm „KOMPASS“ („Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige“) ist ein innovatives Förderprogramm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Sozialfond Plus (ESF Plus). Ziel ist es, Perspektiven für eine zukunftssichere Solo-Selbstständigkeit zu schaffen. Dies erfolgt durch eine breit angelegte, niedrigschwellige Finanzierung von individuell ausgewählten Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen. Im Anschluss an die Qualifizierung/Weiterbildung sollen die Teilnehmenden über vertiefende Kompetenzen verfügen, die ihr Geschäftsmodell widerstandsfähiger und erfolgreicher machen.
Programmsteckbrief
Beratung zur Weiterbildung
Ablauf und Förderung
Der Zugang zur Förderung erfolgt über die bundesweit verteilten Anlaufstellen, an die Sie sich für ein kostenloses Erstberatungsgespräch wenden können. Eine aktuelle Liste der Anlaufstellen und weitere Informationen sind auf der Internetseite des Programms zu finden.
Ihre Anlaufstelle prüft in einem Erstberatungsgespräch, ob Sie grundsätzlich förderfähig sind und ermittelt mit Ihnen gemeinsam Ihren individuellen Qualifizierungs- bzw. Weiterbildungsbedarf. Zugleich unterstützt sie Sie bei der Suche nach förderfähigen Qualifizierungsanbietern und Qualifizierungsmaßnahmen. Im Anschluss stellt Ihnen die Anlaufstelle einen Qualifizierungsscheck für die von Ihnen ausgewählte Qualifizierung aus. Dieser berechtigt Sie an der Maßnahme teilzunehmen.
Förderfähig sind alle Solo-Selbstständigen mit Wohnsitz und Tätigkeit im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, die zum Zeitpunkt der Scheckvergabe hauptberuflich tätig sind und seit mindestens zwei Jahren am Markt bestehen. Berechtigt sind alle gewerblichen und/oder freiberuflichen Solo-Selbstständigen mit maximal einem Vollzeitäquivalent (VZÄ) an Beschäftigten aus allen Branchen.
Fakten
Gefördert werden Qualifizierungen/Weiterbildungen mit einer Mindestdauer von 20 Zeitstunden. Sie müssen innerhalb von 6 Monaten ab Ausgabe des Qualifizierungschecks abgeschlossen werden. Die Förderhöhe orientiert sich an den für die Qualifizierung anfallenden Kosten. Ihnen werden 90% der reinen Qualifizierungskosten in Höhe von bis zu 5.000 EUR (ohne MwSt.) erstattet. Der maximale Förderzuschuss beträgt somit 4.500 EUR. Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Innerhalb von 12 Monaten kann max. 1 Qualifizierungsscheck pro Solo-Selbstständigen ausgestellt werden.
Weitere Nebenkosten, wie z. B. Fahrtkosten, Verbrauchsmaterial etc. sind nicht zuwendungsfähig.
Sven Schuldt
Telefon: 03831 278 789-22
E-Mail: ed.iw1734666003da@td1734666003luhcs1734666003
Geschäftsstelle Stralsund
Frankenstraße 1
18439 Stralsund
Christiane Simon
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E-Mail: ed.iw1734666003da@no1734666003mis1734666003
Geschäftsstelle Neubrandenburg
Gebrüder-Boll-Straße 1a
17033 Neubrandenburg
Holger Eggert
Tel.: 0381 444 380-05
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Geschäftsstelle Rostock
Doberaner Straße 112
18057 Rostock
Georg Schmelzer
Telefon: 0385 47733-23
E-Mail: ed.iw1734666003da@re1734666003zlemh1734666003cs1734666003
Geschäftsstelle Schwerin
Wismarsche Straße 302
19055 Schwerin